Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Dienstleister. Zur besseren Lesbarkeit verzichtet der Dienstleister in diesem Dokument und allen weiteren Vertragsdokumenten auf männlich-weibliche Doppelformen.

  1. Anwendungsbereich und Geltung
    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen Kunden (nachfolgend «Kunde») und der FörderGurus Schweiz GmbH (nachfolgend «FörderGurus» oder «Dienstleister»), die administrative Dienstleistungen in der Branche Erneuerbare Energien erbringt (nachfolgend «Leistungen»).
    1.2 Die AGB sind integraler Bestandteil sämtlicher Absprachen, Offerten, Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und FörderGurus.

  2. Offerte und Vertragsabschluss
    2.1 Die Offerterstellung der FörderGurus erfolgt unentgeltlich, sofern in der Offerte nichts anderes vermerkt ist.
    2.2 Soweit in der Offerte nichts Abweichendes festgelegt wird, bleibt FörderGurus während 10 Tagen ab Ausstellungsdatum der Offerte an diese gebunden.
    2.3 Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.
    2.4 Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages oder durch die schriftliche, mündliche oder elektronische Annahme einer Offerte.

  3. Ausführung
    3.1 Die Angabe von Ausführungszeiten und -terminen der Leistungen sind für FörderGurus unverbindlich. Eine Ausführung beginnt frühestens mit der Auftragsbestätigung der FörderGurus, nie jedoch vor Klärung aller für die Leistungserbringung relevanten Einzelheiten. Wird kein spezieller Ausführungstermin ausdrücklich schriftlich fest vereinbart, führt FörderGurus nach Absprache mit dem Kunden aus.
    3.2 Betriebsstörungen, insbesondere Nichtausführung bzw. verzögerte Ausführung durch Vertragspartner der FörderGurus und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die FörderGurus unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der allenfalls vereinbarten Ausführungsfristen oder Aufhebung der Leistungsverpflichtung.

  4. Beizug Dritter
    4.1 FörderGurus darf für die Erbringung seiner Leistungen Dritte (z. B. Subunternehmer) beiziehen. FörderGurus bleibt für die vertragsgemässe Leistungserbringung durch die beigezogenen Dritten verantwortlich.
    4.2 FörderGurus überbindet beigezogenen Dritten die Bestimmungen aus den Ziffern 9 (Datenschutz) und 13 (Geheimhaltung).

  5. Vergütung
    5.1 Die Vergütung der Leistungen der FörderGurus wird in der jeweiligen Offerte oder im jeweiligen Vertrag festgelegt. Ausgewiesene Spesen und/oder Aufwände können von FörderGurus zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
    5.2 Falls FörderGurus die Leistungen aufgrund von Vorkommnissen, die ausserhalb des Einflussbereiches von FörderGurus liegen, nicht wie ursprünglich vereinbart, erbringen kann, so behält sich FörderGurus vor, eine Entschädigung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch für Handlungen und Unterlassungen des Kunden, die sich dem Einflussbereich der FörderGurus entziehen.
    5.3 Falls der Kunde FörderGurus mit weiteren über die vertraglich abgemachten Leistungen hinausgehenden Dienstleistungen betraut, so behält sich FörderGurus vor, diese separat in Rechnung zu stellen.
    5.4 Steuern und Abgaben, die auf Abschluss oder Erfüllung der Leistungen erhoben werden, bzw. deren Erhöhung, gehen zu Lasten des Kunden.

  6. Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung
    6.1 FörderGurus erbringt die Leistungen
    a) Zu Festpreisen; oder
    b) Nach Aufwand
    6.2 FörderGurus ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlungen oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.
    6.3 Sämtliche Preise zwischen dem Kunden und FörderGurus verstehen sich in netto zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe und in Schweizer Franken (CHF).
    6.4 Rechnungen der FörderGurus für Leistungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
    6.5 Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus und berechtigt FörderGurus auf Anspruch eines Verzugszinses in gesetzlicher Höhe sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens.
    6.6 Kommt der Kunde in Verzug, so ist FörderGurus berechtigt, allfällig mit dem Kunden eingegangene Verträge und Vereinbarungen fristlos zu kündigen. Die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen sind zu entschädigen.

  7. Pflichten des Dienstleisters
    7.1 Der Dienstleister verpflichtet sich zur sorgfältigen Durchführung der vereinbarten Leistungen und zur Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften.
    7.2 Der Dienstleister gewährleistet die vertrauliche Behandlung aller Informationen und Daten wie unter Ziffer 9 (Datenschutz) und 13 (Geheimhaltung) aufgeführt.

  8. Pflichten des Kunden
    8.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister alle für die Ausführung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Er stellt dabei die Richtigkeit und Konformität der Informationen und Unterlagen sicher.
    8.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Einholung aller behördlichen Genehmigungen verantwortlich.
    8.3 Der Kunde verpflichtet sich, seine Daten und Informationen vor dem Versenden über elektronische Kommunikationskanäle oder Hochladen auf die vom Dienstleister zur Verfügung gestellten Dateiablagen auf schädliche Inhalte (z.B. Viren, Trojaner und andere schädliche Programme) zu überprüfen und diese vor dem Versenden oder Hochladen schadlos zu machen bzw. schadlose Dokumente zu versenden oder hochzuladen.
    8.4 Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
    8.5 Der Kunde verpflichtet sich, Rechnungen und allfällige Gebühren fristgerecht zu bezahlen.

  9. Datenschutz
    9.1 FörderGurus versichert bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten die Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und der einschlägigen Rechtsnormen einzuhalten.
    9.2 Die anlässlich der Offerterstellung und Leistungserbringung erhobenen Daten werden für Bearbeitungs- und Marktforschungszwecke genutzt.
    9.3 Eine Weitergabe an Dritte, wie zum Beispiel Behörden, erfolgt nur soweit zur ordnungsgemässen Leistungserbringung erforderlich. Dies umfasst auch die Übertragung und Speicherung solcher Daten im Ausland. Der Kunde erklärt sich durch den Vertragsabschluss mit der Weitergabe seiner Daten einverstanden.
    9.4 FörderGurus ist ebenfalls berechtigt die Informationen des Kunden und dessen Daten für Auswertungszwecke in dafür vorgesehenen Kundenverwaltungsprogrammen (sogenannte «Customer-Relationship-Management», kurz «CRM») zu bearbeiten und zu speichern. Da sich die Server dieser Programme auch im Ausland befinden können, umfasst diese Berechtigung ebenso die Übertragung und Speicherung solcher Daten im Ausland. Der Kunde erklärt sich durch den Vertragsabschluss mit der allfälligen Übertragung und Speicherung seiner Daten im Ausland einverstanden.
    9.5 Es ist zu beachten, dass der Kunde dafür Sorge zu tragen hat, dass Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Personen ausreichend geschützt sind.
    9.6 Informationen, die aufgrund einer Datenerhebung, einer Offerterstellung, eines Vertragsabschlusses, einer Vollmachtserteilung, eines Rückzahlungsauftrags oder einer Rechnungsstellung für FörderGurus zugänglich werden, werden vertraulich behandelt und nur der mit der Dienstleistung betrauten Organisation zugänglich gemacht. Alle Mitarbeitenden, die im Zusammenhang mit ihrer vertraglichen Tätigkeit für FörderGurus Kenntnisse über Kundendaten erhalten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiterzugeben, noch diese darüber in Kenntnis zu setzen.

  10. Gewährleistung
    10.1 FörderGurus gewährleistet, dass seine Leistungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen sowie diejenigen Eigenschaften, welche der Kunde auch ohne besondere Vereinbarung voraussetzen durfte.
    10.2 Liegt ein Mangel vor, kann der Kunde eine Nachbesserung oder Minderung verlangen. Ist der Mangel erheblich, kann der Kunde stattdessen vom Vertrag zurücktreten, sofern:
    a) die erbrachten Leistungen für den Kunden unbrauchbar sind;
    b) oder für den Kunden von vornherein erkennbar ist, dass eine Nachbesserung fehlschlagen wird;
    c) oder die Annahme der erbrachten Leistungen für den Kunden sonst wie unzumutbar ist. Dies ist insbesondere auch der Fall, wenn eine Nachbesserung zu lange dauern würde.
    10.3 Falls der Kunde die Nachbesserung verlangt, so behebt FörderGurus den Mangel innert der von dem Kunden angesetzten angemessenen Frist.
    10.4 Ergibt die Nachprüfung, dass der Dienstleister die verlangte Nachbesserung nicht oder nicht erfolgreich vorgenommen hat, so kann der Kunde nach seiner Wahl:
    a) einen dem Minderwert entsprechenden Abzug von der Vergütung machen;
    b) oder vom Vertrag zurücktreten.
    10.5 Unterlässt der Kunde die Prüfung der erbrachten Leistungen oder die rechtzeitige Mängelrüge, ist jegliche Gewährleistung des Dienstleisters für die nicht gerügten Mängel ausgeschlossen.
    10.6 Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Förderwürdigkeit der Anlagen oder für die Bewilligung der beantragten Fördermittel. Zusätzlich übernimmt der Dienstleister keine Gewähr für die Bewilligung eingereichter Gesuche jeglicher Art.
    10.7 Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr für die Genauigkeit und Richtigkeit der von ihm für die Leistungserbringung eingesetzten Programme und Software.

  11. Nutzungsberechtigung der Datenübermittlung
    11.1 Der Kunde erwirbt mit der Vergütung der Leistungen eine unbeschränkte, nicht ausschliessliche Lizenz an der Nutzung der von dem Dienstleister zur Verfügung gestellten Datenübermittlungsdienste.
    11.2 Der Kunde verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Dienste und Services nur für Zwecke zu nutzen, die innerhalb der Vertragsbestimmungen und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen liegen. Es ist dem Kunden insbesondere verboten (keine vollständige Aufzählung):
    ▪ Dienste und Services von FörderGurus in Anspruch zu nehmen, um deren Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit oder Funktionalität zu analysieren oder Leistungsvergleiche anzustellen oder zur Produktentwicklung ähnlicher Ideen, Merkmale, Funktionen oder grafischen Darstellungen der Produkte zu verwenden;
    ▪ Dienste und Services von FörderGurus missbräuchlich als Dateiablage und/oder Speicherort zu nutzen und für die Leistungserbringung nicht-relevante Dateien zu speichern;
    ▪ Dienste und Services von FörderGurus wiederzugeben, als Lizenz oder Unterlizenz zu verkaufen, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben oder anderweitig kommerziell zu beanspruchen oder Dritten zugänglich zu machen;
    ▪ Schädliche Dateien und Programme zu übermitteln;
    ▪ Inhalte und Daten rechts- oder sittenwidrigen Inhalts zu übermitteln oder auf solche Informationen hinzuweisen. Dies umfasst insbesondere solche Inhalte und Daten, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstössig bzw. pornografisch sind, die Eigenschaft besitzen, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von FörderGurus zu schädigen.

  12. Immaterialgüterrechte
    12.1 Der Dienstleister nutzt für die Leistungserbringung Methoden, Software, Systeme, Daten, Designs, Hilfsmittel, Werkzeuge und Know-how («vorbestehende Immaterialgüterrechte»), die im alleinigen Eigentum des Dienstleisters sind, oder an denen der Dienstleister eine Lizenz hat. Diese vorbestehenden Immaterialgüterrechte sowie alle während der Leistungserbringung entwickelten Kenntnisse oder aufgetretenen Verbesserungen stehen ungeachtet der für den Kunden erbrachten Leistungen einzig und allein dem Dienstleister zu.
    12.2 Mit der Vergütung der Leistungen erwirbt der Kunde eine unbeschränkte, nicht ausschliessliche Lizenz an den Leistungen und darf die vorbestehenden Immaterialgüterrechte benutzen, soweit dies für die Nutzung der Leistungen notwendig ist. Die geltenden Bestimmungen gemäss Ziffer 11 (Nutzungsberechtigung der Datenübermittlung) sind dabei zu beachten.

  13. Geheimhaltung
    13.1 Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen und Informationen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Parteien verpflichten sich, alle wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit vertrauliche Tatsachen und Informationen gegen den Zugang und die Kenntnisnahme durch Unbefugte wirksam geschützt sind.
    13.2 Diese Geheimhaltungspflicht beginnt schon vor Vertragsabschluss und überdauert die Beendigung des Vertragsverhältnisses.
    13.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit eine Verpflichtung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen durch eine vollstreckbare behördliche oder richterliche Anordnung oder zwingendes Gesetz besteht. Die jeweils andere Partei ist, sofern rechtlich zulässig, vorgängig zu informieren.
    13.4 FörderGurus ist berechtigt, den Namen des Kunden mit dessen ausdrücklicher Zustimmung öffentlich als Referenz zu verwenden.

  14. Haftung
    14.1 Verletzen beigezogene Dritte oder Vertragspartner der FörderGurus die vorstehende Datenschutz- und Geheimhaltungspflicht, so lehnt FörderGurus jegliche Haftung ab. Dies betrifft auch die Haftung für jede Art von indirektem Schaden.
    14.2 Der Dienstleister haftet insbesondere nicht (keine vollständige Aufzählung):
    ▪ für Schäden, die durch Unterbrechung des Betriebs oder Ausfälle der Internetverbindung entstehen könnten;
    ▪ für allfällige Störungen in externen Drittsystemen oder in dritten Rechenzentren, die Website resp. die Datenbank des Dienstleisters nutzt bzw. zu denen er eine Verbindung aufbaut;
    ▪ für etwaige Daten- und/oder Informationsverluste;
    ▪ für Schäden, die durch Softwareschäden, Hackerangriffe, Viren oder durch sonstige über das Internet verursachte Probleme bedingt sind;
    ▪ für entgangenen Gewinn sowie Vermögens- und Folgeschäden, die aus der Verwendung der Website des Dienstleisters oder anderen Programmen, an denen der Dienstleister eine Lizenz hat, entstehen können;
    ▪ für Schäden, die aufgrund der Beantwortung nicht ernst gemeinter oder missbräuchlicher Anfragen entstehen;
    ▪ für Schäden, die durch Missbrauch oder Verlust der zugeteilten Zugangsdaten bzw. allfälliger vom Kunden veranlassten Änderungen der Zugangsdaten entstehen;
    ▪ für Schäden und Folgeschäden, welche durch direkte mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen beigezogenen Dritten oder Vertragspartnern des Dienstleisters und Kunden entstehen;
    ▪ für Schäden und Folgeschäden, die durch die Ungenauigkeit der vom Dienstleister für die Leistungserbringung eingesetzten Programme bzw. Software entstehen.
    14.3 Im Weiteren wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jegliche Haftung abgelehnt.

  15. Abtretung, Übertragung und Verpfändung
    Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie Verträge als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der FörderGurus weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten, übertragen oder verpfändet werden.

  16. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    16.1 FörderGurus behält sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern und ohne Ankündigung in Kraft zu setzen.
    16.2 Im Widerspruchsfall kann der Kunde die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigungs- oder Rückzugsfristen gemäss besonderen Bedingungen oder Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

  17. Salvatorische Klausel
    Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB abgeschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss aller kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Der Gerichtsstand ist am Sitz des Dienstleisters.

Stand: Februar 2024